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Geschäftsordnung

Wie wir zusammenarbeiten

  1. Unter dem Namen FORUM 2001 besteht eine Gruppe von Mitgliedern der Weltgesellschaft ,,Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft" mit Sitz am Goetheanum in CH-4143 Dornach, welche als Ziel die Förderung der Forschung auf geistigem Gebiet hat.
  2. Mitglied der A.A.G kann jede Person werden, welche in einer Institution wie dem Goetheanum, der Freien Hochschule für Geisteswissenschaften, etwas Berechtigtes sieht.
  3. Die Aufnahme erfolgt durch die Gruppe FORUM 2001 Graz, welche die Anträge an den Vorstand am Goetheanum weiterleitet.
  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Mitgliedskarte durch den Leiter der A.A.G.
  5. Zusätzlich kann auch um die Mitgliedschaft in einer überregionalen Gruppe, z.B. der Österreichischen Anthroposophischen Landesgesellschaft angesucht werden.
  6. Die A.A.G. sieht ein Zentrum ihres Wirkens in der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, welche als Ziel die Forschung auf geistigem Gebiet hat. Die Aufnahme in diese Hochschule erfolgt durch den Vorstand, bzw. das Hochschulkollegium in Dornach nach einer Zeit von derzeit ca. 2 Jahren auf Ansuchen.
  7. Die Mitglieder der A.A.G. haben das Recht, an allen deren Versammlungen teilzunehmen.
  8. Alle Publikationen der A.A.G. und der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft sind öffentlich, doch nimmt die Leitung der Schule für sich in Anspruch, dass sie jedem Urteil über diese Schriften, das nicht auf die Schulung gestützt ist, aus der sie hervorgegangen ist, die Berechtigung bestreitet.
  9. Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen; ATS 90.- an das Goetheanum; ATS 140.- an das FORUM 2001 und fakultativ ATS 40.- an die Landesgesellschaft.
  10. Bezüglich der notwendigen Tätigkeiten wird folgender Modus vereinbart: Aufteilung der Funktionsbereiche in
    • Inneres und Äußeres: zuständig und letztverantwortlich für die Neuaufnahmen und die Wechselbeziehungen zwischen den Mitgliedern einerseits und dem Goetheanum, bzw. anderen anthroposophischen regionalen und fachlichen Gruppen andererseits, wobei dies auch die Aussendungen, Berichte, Schriftführertätigkeiten, Plakate und Führen der Mitgliederkartei betrifft, wobei letztere an das Mitgliedersekretariat am Goetheanum zu übermitteln ist, und für die Vertretung des FORUM 2001 nach außen, soferne keine Delegation erfolgt.
    • Wissenschaft: zuständig für die inhaltliche Arbeit, wie an den wöchentlichen Zusammenkünften, zu den Quartalstreffen, zu den Jahresfesten, u.ä..
    • Wirtschaft: zuständig für die erforderlichen Einnahmen und die Durchführung der notwendigen Überweisungen, u.a. an das Goetheanum und gegebenenfalls an die Landesgesellschaft.
  11. Die Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder ist für eine Entscheidung, welche für alle Folgen hat, notwendig. Bis zu 3 Stimmübertragungen sind möglich. Die relative Mehrheit entscheidet.
  12. Diese Funktionsbereiche werden vorerst im jahreszeitlichen Turnusprinzip durch die Mitglieder wahrgenommen werden. Weitere Bereiche wie z.B. Garten - und Hauspflege werden nach Vereinbarung durchgeführt werden.
  13. Einmal im Quartal treffen sich die Mitglieder, um die unter Punkt 10. angeführten Bereiche zu besprechen; auf Wunsch oder bei Notwendigkeit auch öfter.